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Nach mehr als zwei Jahren der Planung konnte nun mit dem Bau des neuen Verwaltungsgebäudes am Wasserwerk in Krummbek begonnen werden. Raupenbagger, Kran, LKW und Berge von Baumaterial –und mit ihnen das unermüdliche Dröhnen der Dieselmotoren- zeugen vom Einsatz den die Tiefbauunternehmen an den Tag legen, um das dringend benötigte neue Verwaltungsgebäude Wirklichkeit werden zu lassen. Dieses neue Gebäude – ein eingeschossiger Bungalow - trägt neben einem zeitgemäßen Wärmeschutz vor allem modernen Arbeitsstättenvorschriften Rechnung, denn das bisherige Gebäude, welches neben 9 Arbeitsplätzen auch weiterhin einen großen Teil der Wasserwerkstechnik beherbergt, stammt noch aus dem Jahr 1969 und versprüht mittlerweile einen Museumscharme der aus der Zeit gefallen scheint. 

„Ich freue mich besonders, nicht mehr mit dem Notstromdieselmotor unter einem Dach arbeiten zu müssen“ freut sich eine Sachbearbeiterin auf ihre neuen Büroräume und spielt damit auf die regelmäßigen Probeläufe des großen Notstromaggregats an, die stets die Wände erzittern und die Luft nach Diesel schmecken lassen.

Auch auf moderne Sanitär- und Sozialräume freuen sich die mittlerweile 15 Mitarbeiter des Wasserbeschaffungsverbandes, denn mit der allmählichen Vergrößerung des Verbandsgebietes und dem damit wachsenden Mitarbeiterstamm hat das alte Gebäude mangels Platz nicht mithalten können. Ideal zugeschnittene Räume, kurze Wege, optimale Beleuchtung und eine zeitgemäße IT-Infrastruktur tragen ferner dazu bei, den Mitarbeitern ein angenehmes Arbeitsumfeld zu bieten. 

Eine ursprünglich geplante Sanierung des Altbestandes kam wegen unzureichender Deckenhöhen und der alten Bausubstanz nicht infrage. Abgerissen wird es dennoch nicht: Künftig bietet es Raum für die Lagerhaltung von Wasserzählern, Armaturen und Spezialwerkzeugen, die aus hygienischen Gründen ein Dach über dem Kopf benötigen und bisher in der Werkshalle untergebracht waren. 

Voraussichtlich im Sommer 2026 wird das neue Verwaltungsgebäude bezugsfertig.

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Die Fischbestände in der Ostsee - damit auch vor der Küste der Probstei - gelten bei vielen Arten als mehr als nur gefährdet. Dorsche sind in der Ostsee kaum noch vorhanden und es gilt insbesondere die Bestände von Hering und Lachs vor dem selben Schicksal zu schützen. Daher sind Fangquoten zum Schutz der Bestände unumgänglich.

Allerdings gefährden zu niedrige Fangquoten die Rentabilität der Berufsfischerei und somit deren Existenzgrundlage - also ein durchaus zweischneidiges Schwert. Die EU-Landwirtschaftsminister haben sich daher auf zahlreiche Ausnahmen für kleine Küstenfischer geeinigt - insbesondere auf drängen Deutschlands.

Die Ostsee-Fischer aus der Region können - trotz weitreichender Fangverbote - auch in 2026 mit kleinen Booten und passivem Fanggerät wie Stellnetzen, weiterhin geringe Mengen Hering fischen. 

Auch die Freizeitfischerei auf Lachs bleibt im nächsten Jahr erlaubt. Es darf täglich ein Besatzlachs (zu erkennen an der beim Besatz abgeschnittenen Fettflosse) gefangen werden. Alle gefangenen Wildlachse (mit Fettflosse) müssen weiterhin zurückgesetzt werden.

Der Dorsch darf weiterhin nicht gezielt befischt werden. Es bleibt aber weiterhin bei einer Beifang-Quote von 266 Tonnen für die Berufsfischerei. Für Freizeitfischer gilt weiterhin ein Fangverbot.

Die Fischerei auf Plattfische wie z.B. Scholle ist weiterhin ohne Einschränkungen möglich.

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Zum letzten Mal in diesem Jahr findet in Schönberg im Ort noch einmal ein Flohmarkt statt. Am Freitag den 31. Oktober werden dann noch einmal einige Schönberger Betriebe in der Fußgängerzone und in der Bahnhofstraße ab 11 Uhr bis ca. 15 Uhr ihre Türen zum „Shopping-Bummel“ öffnen. Einige Supermärkte werden auf Grund der Bäderregelung auch bis 17 Uhr geöffnet haben.

Dieser Sonntag steht noch einmal ganz im Zeichen eines gemütlichen „Erlebnis-Shopping“ in Schönberg mit viel Abwechslung. Viele Besucher nutzen diesen entspannten Samstag gerne für einen ausgiebigen Flohmarktbummel und eine kleine Shopping Tour durch die Schönberger Geschäfte, um danach auch noch einmal einen Ausflug in die Strandbereiche Schönbergs zu machen. Es muss nur noch das Wetter mitspielen für den entspannten Herbst-Erlebnisrundgang durch den Ortskern.

Natürlich haben auch die ansässigen Restaurants, Cafés und Eisdielen an diesem Sonntag wieder geöffnet und bieten den vielen Besuchern das bewährte kulinarische Angebot.
Die teilnehmenden Betriebe freuen sich auf Ihren Besuch.

Auf nach Schönberg!

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Halloween stammt ursprünglich vom keltischen Fest Samhain ab, das in der Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November gefeiert wurde und das Ende des Sommers und den Beginn des Winters markierte. Die Kelten glaubten, dass in dieser Nacht die Grenze zwischen der Welt der Lebenden und der Toten durchlässig war, weshalb sie Feuer entzündeten und sich verkleideten, um Geister abzuschrecken. Der Brauch gelangte im 19. Jahrhundert über irische Einwanderer in die USA und wurde von dort zu dem modernen Fest, wie wir es heute kennen.

Seit einigen Jahren ist der US-Brauch des Feierns von Halloween auch in Deutschland angekommen - auch in der Probstei?

Halloween bedeutet übersetzt "Abend vor Allerheiligen". Der Name ist eine Verkürzung von „All Hallows' Eve“ („Allerheiligenabend“) und bezieht sich auf den Abend vor dem christlichen Feiertag Allerheiligen am 1. November. 

Feierst Du mit? Hälst Du Süssigkeiten für Kinder bereit oder ist das für Dich eher ein "Brauch" der nicht notwendig ist?

Schreib doch einfach Deine Meining zu Halloween in die Kommentare und ggf. auch wie Du den "Kult" um Halloween empfindest!

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Das Amt Probstei hat in der Zeit vom 20.10.2025 bis 02.11.2025 eine allgemeine Rattenbekämpfung in den Gemeinden des Amt Probstei angeordnet.

Zur Rattenbekämpfung sind die Eigentümerinnen und Eigentümer

  • der bebauten oder unbebauten Grundstücke, die innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen,
  • der bebauten Grundstücke außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile sowie der Grundstücke, die als Zeltplatz oder Lagerplatz für Lebensmittel, Abfallstoffe oder Kompost genutzt werden,
  • der Abwasseranlagen (Kanalisations- und Kläranlagen)
  • sowie von Wasserfahrzeugen, Wohnschiffen und schwimmenden Geräten

verpflichtet.

Die Bekämpfungsmittel müssen am 20.10.2025 bis spätestens 10:00 Uhr ausgelegt sein und sind während der Bekämpfungsaktion bei Bedarf zu ergänzen und zu erneuern.

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