"Eingeschränkter Winterdienst" bedeutet, dass Straßen, Gehwege oder Parkplätze nicht, nur teilweise oder seltener geräumt und gestreut werden. Es besteht ein erhöhtes Risiko durch Schnee und Eisglätte. Verkehrsteilnehmer müssen sich auf winterliche Bedingungen einstellen, fahren auf eigene Gefahr und haben im Schadensfall kaum Anspruch auf Schadenersatz.
Schilder weisen auf die Situation hin, wie z.B. „Eingeschränkter Winterdienst - Begehen auf eigene Gefahr“. Es handelt sich um eine Warnung, dass der Winterdienst nicht dem Standard entspricht, der auf Hauptverkehrsstraßen zu erwarten ist.
Also bewege Dich in dieser Zeit vorsichtig auf unseren Straßen - ob mit einem Fahrzeug oder als Fußgänger - nimm Rücksicht und fahre ggf. etwas "defensiver" als gewöhnlich!