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Kiel: Einrichtung von Waffenverbotszonen

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Wie bereits im Dezember 2025 angekündigt, richtet die Landeshauptstadt Kiel ab April dieses Jahres drei Waffenverbotszonen ein. Ziel ist es die Sicherheit an besonders stark frequentierten und kriminalitätsbelasteten Orten zu erhöhen und Gewalttaten mit Waffen oder Messern wirksam vorzubeugen. 

Die Polizeidirektion Kiel begrüßt die Ausweisung in den bezeichnetet Gebieten ausdrücklich.

Die Waffenverbotszonen treten in Kraft, sobald die erforderliche Beschilderung in den betroffenen Bereichen vollständig angebracht ist. Nach aktuellem Planungsstand wird dies im April der Fall sein.

Die Verordnung umfasst insgesamt drei räumlich klar abgegrenzte Zonen im Kieler Stadtgebiet. Dazu gehört zum einen der Bereich rund um den Hauptbahnhof, den Bahnhofsplatz, das Sophienblatt zwischen Ringstraße und Stresemannplatz, die Kaistraße zwischen Stresemannplatz und Platz der Kieler Matrosen, die Hörnbrücke sowie die Straße Am Germaniahafen einschließlich Ernst-Busch-Platz.

Eine weitere Waffenverbotszone wird im Stadtteil Gaarden eingerichtet und umfasst unter anderem den Vinetaplatz, die Johannesstraße, die Elisabethstraße, das Karlstal sowie angrenzende Straßen bis zur Gaardener Brücke. Die dritte Zone befindet sich in der Altstadt und betrifft die Flämische Straße zwischen Wall und Eggerstedtstraße einschließlich des angrenzenden Geh- und Radweges.

Diese Bereiche zeichnen sich nach Auswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik sowie nach polizeilicher Einschätzung durch ein erhöhtes Personenaufkommen und eine im Vergleich zum übrigen Stadtgebiet deutlich höhere Anzahl relevanter Straftaten aus. Die Waffenverbotszonen gelten daher ganztägig und ganzjährig.

Innerhalb der ausgewiesenen Zonen ist das Führen von Waffen und Messern auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen grundsätzlich verboten. Von diesem Verbot ausgenommen sind unter anderem Polizeikräfte, Einsatzkräfte von Feuerwehr und Rettungsdiensten sowie weitere berechtigte Personengruppen. Auch bestimmte alltägliche und beruflich notwendige Nutzungen sind weiterhin erlaubt - etwa für Handwerkerinnen und Handwerker und Gewerbetreibende - sofern die Voraussetzungen der Verordnung erfüllt sind. Verstöße gegen das Waffenverbot stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Die Einrichtung der Waffenverbotszonen beruht auf einer engen Abstimmung zwischen der Landeshauptstadt Kiel und der Polizeidirektion Kiel. Stadt und Polizei haben die Lage gemeinsam bewertet und werden auch künftig eng zusammenarbeiten, sowohl bei der Kontrolle der Zonen als auch bei der Information der Öffentlichkeit.

Stephanie Lage, Pressesprecherin der Polizeidirektion Kiel Kerstin Graupner, Pressesprecherin der Stadt Kiel

Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Kiel

Pressestelle
Gartenstraße 7
24103 Kiel

Tel. +49 (0) 431 160 2010
E-Mail  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

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