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Mehr als 1.700 Einsätze für Seeleute, Fischer, Passagiere, Wassersportler - TV-Moderatorin Laura Wontorra neue DGzRS-Botschafterin

Auf Nord- und Ostsee sind die Besatzungen der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) im Jahr 2025 insgesamt mehr als 1.700 Mal im Einsatz gewesen. Die Seenotretter haben dabei nahezu 3.400 Menschen geholfen. Sie retteten allein rund 460 Menschen aus Seenot oder befreiten sie aus Gefahr. Seit Gründung der DGzRS vor mehr als 160 Jahren zählt die Statistik der Seenotretter annähernd 87.800 Gerettete – nach wie vor ohne jegliche staatlich-öffentliche Mittel zu beanspruchen.

Die Seenotretter kamen im vergangenen Jahr zahlreichen Fischereifahrzeugen und ihren Besatzungen zu Hilfe und waren viele Male für Seeleute von Handelsschiffen oder Passagiere von Fähren und Fahrgastschiffen im Einsatz. Auch Menschen, die Wassersport betreiben oder an den Küsten von Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern Erholung suchen, konnten sich erneut auf die Hilfe der DGzRS-Besatzungen verlassen.

Insgesamt haben die Besatzungen der 60 Seenotrettungskreuzer und -boote im vergangenen Jahr 1.723 Einsätze gefahren (Vorjahr: 1.775 Einsätze, Details siehe Anhang). Der leichte Rückgang ist allein durch weniger Einsatzanläufe bedingt, ohne dass die Seenotretter tatsächlich eingreifen mussten. Das belegt auch die Entwicklung der folgenden Zahlen: Die Seenotretter halfen 2025 insgesamt 3.389 (Vorjahr: 2.967) Menschen. Allein 135 (79) von ihnen wurden aus Seenot gerettet, weitere 327 (403) aus Gefahr befreit.

Die Arbeit der Seenotretter ist im abgelaufenen Jahr einem Millionenpublikum bekannt geworden. Die sehr erfolgreiche ARD-Dokuserie „Die Seenotretter“ zeigt hautnah Einsätze und Bordleben auf verschiedenen Stationen sowie die Arbeit der von der DGzRS betriebenen deutschen Rettungsleitstelle See in Bremen. Zwei Staffeln mit insgesamt 16 Folgen sind aktuell in der ARD-Mediathek zu sehen. Die jüngsten Folgen wurden zum Jahreswechsel veröffentlicht: https://1.ard.de/Die_Seenotretter_Staffel_2?SAR


Fernsehmoderatorin Laura Wontorra folgt als Botschafterin auf Autor Klaus-Peter Wolf

Großartige Unterstützung haben die Seenotretter im abgelaufenen Jahr von ihrem Botschafter Klaus-Peter Wolf erhalten. Der Erfolgsautor und Erfinder der Ostfriesland-Krimis hat auf ungezählten Lesungen und Bühnenveranstaltungen für die DGzRS geworben. Mit seinem neuen Roman „Ostfriesenerbe“, der in diesen Tagen erscheint, setzt er den Seenotrettern ein literarisches Denkmal. Klaus-Peter Wolf wird auch künftig als Botschafter aktiv bleiben.

Seenotretter-Botschafterin Laura Wontorra mit der Besatzung der Station List der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) an Bord des Seenotrettungskreuzers PIDDER LÜNG. Foto: Die Seenotretter – DGzRS

Seenotretter-Botschafterin Laura Wontorra mit der Besatzung der Station List der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) an Bord des Seenotrettungskreuzers PIDDER LÜNG. Foto: Die Seenotretter – DGzRS

Neue ehrenamtliche Botschafterin der Seenotretter ab 2026 ist Fernsehmoderatorin und Sportjournalistin Laura Wontorra. „Die Seenotretter liegen mir am Herzen. Bei jedem Wetter leisten sie unglaublich wichtige Arbeit“, sagt die gebürtige Bremerin. Vor Sylt begleitete sie eine DGzRS-Crew. „Dabei ist mir klar geworden, wie groß die Verantwortung ist. Was viele nicht wissen: Die Seenotretter finanzieren sich ausschließlich über Spenden. Das beeindruckt mich besonders. Ich möchte viele Menschen begeistern, die Seenotretter als Förderer zu unterstützen.“

Wontorra ist die 27. ehrenamtliche Botschafterin der Seenotretter. Die Reihe begann im Jahr 2000 mit Liedermacher Reinhard Mey.

Modernisierung der Rettungsflotte schreitet voran

Durchschnittlich 30 Jahre lang sind die Rettungseinheiten der DGzRS im harten Einsatz auf Nord- und Ostsee. Entsprechend müssen die Seenotretter fortlaufend ältere Seenotrettungskreuzer und -boote durch moderne Neubauten ersetzen. „Zweckgebundene Erbschaften helfen uns dabei ebenso wie die beständige Spendenbereitschaft vieler einzelner Menschen im ganzen Land, die zusammen Großes bewirken“, erläutert DGzRS-Geschäftsführer Nicolaus Stadeler.

2025 nahmen zwei neue Seenotrettungsboote ihren Dienst auf. Auf den Stationen Zinnowitz auf Usedom und Zingst sind im März 2025 zwei weitere Einheiten der neuen 8,4-Meter-Klasse auf die Namen KLAUS-GEORG BUTENSCHÖN und E. RUHFUS getauft worden. Sie verfügen jeweils über Spezialtrailer und Traktor. Die besondere mobile Technik ist notwendig, weil die Seenotretter dort in jeweils zwei Revieren im Einsatz sind, sowohl auf der Ostsee als auch auf dem Usedomer Achterwasser beziehungsweise den rückwärtigen Bodden.

Im Bau befindet sich der Prototyp eines etwa 12,75 Meter langen neuen Seenotrettungsbootes. Er soll im Laufe dieses Jahres abgeliefert und zunächst auf vielen Stationen „auf Herz und Nieren“ erprobt werden. Über seine anschließende Stationierung ist noch nicht entschieden. Bewährt sich der Prototyp, soll er für viele Freiwilligen-Stationen der DGzRS in Serie gehen.

Der Bau eines neuen Seenotrettungskreuzer-Typs mit Tochterboot wiederum steht kurz vor der Auftragsvergabe. Eine Arbeitsgruppe der DGzRS-Inspektion und erfahrener Seenotretter verschiedener Stationen hat den neuen Typ mitentwickelt und bis Ende vergangenen Jahres die abschließenden Details festgelegt.


160 Jahre Seenotretter – 150 Jahre Sammelschiffchen

Das Jahr 2025 stand im Zeichen des 160-jährigen Bestehens der Seenotretter und des Jubiläums 150 Jahre Sammelschiffchen. Die DGzRS wurde 1865 gegründet. Bereits seit 1875 wiederum gibt es die Sammelschiffchen. Heute sind rund 13.000 an vielen öffentlichen Orten zwischen Flensburg und Sonthofen, Aachen und Frankfurt an der Oder im Einsatz. Deutschlands wohl bekannteste Spendendose trägt nicht unerheblich zur Finanzierung der DGzRS bei – inzwischen auch auf digitalem Weg via NFC-Tag oder QR-Code. Die Sammelschiffchen stehen mit großer Symbolkraft für die freiwillige Bereitschaft der Seenotretter zum mutigen Einsatz bei jedem Wetter, rund um die Uhr, ebenso wie für die unabhängige, freiwillige Finanzierung – ohne jegliche staatlich-öffentliche Mittel in Anspruch zu nehmen.

Einen unmittelbaren Eindruck von der Arbeit auf Nord- und Ostsee vermittelt der Tag der Seenotretter. Immer am letzten Sonntag im Juli demonstrierten die Seenotretter auf vielen Stationen ihre Technik, Leistungsfähigkeit und Einsatzbereitschaft, das nächste Mal am 26. Juli 2026. Im vergangenen Jahr besuchten mehr als 40.000 Menschen den zentralen Aktionstag der DGzRS.

Die Einsatzzahlen:

Im Jahr 2025 haben die Besatzungen der rund 60 Seenotrettungskreuzer und -boote in Nord- und Ostsee bei insgesamt 1.723 Einsatzfahrten (2024: 1.775 Einsatzfahrten) 3.389 (2.967) Menschen Hilfe geleistet. Im Einzelnen haben sie (Vorjahreszahlen in Klammern)

• 135 (79) Menschen aus Seenot gerettet,
327 (403) Menschen aus drohender Gefahr befreit,
237 (243) Mal erkrankte oder verletzte Menschen von Seeschiffen, Inseln oder Halligen
   zum Festland transportiert,
34 (26) Schiffe und Boote vor dem Totalverlust bewahrt,
920 (900) Hilfeleistungen für Wasserfahrzeuge aller Art erbracht sowie
532 (616) Einsatzanläufe und Sicherungsfahrten absolviert.

In vielen Fällen griffen die Seenotretter frühzeitig ein und begrenzten so Schäden bereits im Vorfeld. Zudem sind sie 2.789 Mal in ihren Revieren zwischen Borkum im Westen und Ueckermünde im Osten auf Kontrollfahrt gegangen.

Seit ihrer Gründung am 29. Mai 1865 hat die DGzRS bis Ende 2025 insgesamt 87.770 Menschen aus Seenot gerettet oder Gefahrensituationen auf See befreit. Das entspricht in etwa der gesamten Bevölkerung der Städte Gießen (Hessen), Villingen-Schwenningen (Baden-Württemberg), Lünen (Nordrhein-Westfalen) oder Flensburg (Schleswig-Holstein).

Die Einsatzzahlen verteilen sich auf die einzelnen Küsten wie folgt:

Niedersächsische Nordseeküste
Die Besatzungen der an der niedersächsischen Küste stationierten Seenotrettungskreuzer und
-boote haben bei 476 (494) Einsatzfahrten 1.186 (735) Menschen geholfen. Davon wurden 33 (13) Menschen aus Seenot gerettet und 67 (89) weitere aus Gefahrensituationen befreit.

Schleswig-Holsteinische Nordseeküste
Die Seenotretter der Stationen an der schleswig-holsteinischen Nordseeküste waren 198 (166) Mal im Einsatz und halfen 277 (214) Menschen. Davon wurden 42 (7) Menschen aus Seenot gerettet und 43 (25) weitere aus Gefahrensituationen befreit.

Schleswig-Holsteinische Ostseeküste
An der Ostseeküste Schleswig-Holsteins waren die Seenotretter 670 (662) Mal im Einsatz für 1.059 (1.001) Menschen. Sie retteten 34 (37) Menschen aus Seenot und befreiten weitere 149 (160) aus Gefahrensituationen.

Mecklenburg-Vorpommersche Ostseeküste
In Mecklenburg-Vorpommern waren die Seenotretter zu 379 (453) Einsatzfahrten für 867 (1.017) Menschen unterwegs. Sie retteten 26 (22) Menschen aus Seenot und befreiten weitere 68 (138) aus Gefahrensituationen.

 

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KIEL. Die Sportlerin Kirsten Bruhn und der Klimaforscher Professor Dr. Mojib Latif werden in diesem Jahr zu Ehrenbürgern des Landes Schleswig-Holsteins ernannt. Das teilte Ministerpräsident Daniel Günther heute (14. Januar) in Kiel mit.

„Kirsten Bruhn hat sich in herausragender Weise für den Sport und als Botschafterin für Inklusion verdient gemacht. Sie steht mit ihrem großen Einsatz für Mut, Leidenschaft und die Kraft, Grenzen zu überwinden. Damit ist sie ein Vorbild für viele Menschen in unserer Gesellschaft“, sagte Günther. Professor Dr. Mojib Latif zähle zu den international bedeutendsten Klimawissenschaftlern. Seit Jahrzehnten vermittele er seine wissenschaftlichen Erkenntnisse verständlich einer breiten Öffentlichkeit, habe sich frühzeitig für ein konsequenteres Handeln gegen den Klimawandel eingesetzt und die Gesellschaft dafür sensibilisiert. „Kirsten Bruhn und Mojib Latif haben mit ihren sportlichen und beruflichen Spitzenleistungen sowie ihrem sozialen Engagement unser Land bereichert und geprägt. Schleswig-Holstein ist sehr stolz auf diese beiden außergewöhnlichen Persönlichkeiten“, so der Ministerpräsident. Er freue sich daher sehr, dass er sie in diesem Jahr anlässlich des 80. Landesgeburtstages zur Ehrenbürgerin und zum Ehrenbürger ernennen werde – Kirsten Bruhn am 26. Mai, Mojib Latif am 22. September.

Die Schwimmerin Kirsten Bruhn (56), geboren in Eutin und lange wohnhaft in Neumünster, ist eine der bekanntesten und erfolgreichsten Aktiven im deutschen Behindertensport. Seit 1991 ist sie nach einem Motorradunfall auf einen Rollstuhl angewiesen. Sie gewann elf paralympische Medaillen, darunter die Goldmedaille 2004, 2008 und 2012, und wurde sechsfache Weltmeisterin. Ende 2014 beendete sie ihre aktive Parasport-Karriere. Sie ist seit 2001 Botschafterin des Deutschen Roten Kreuzes Schleswig-Holstein, seit 2008 Botschafterin für den Weißen Ring und hauptberuflich Angestellte am Unfallkrankenhaus Berlin als Botschafterin für Prävention, Rehabilitation und Sport. Kirsten Bruhn lebt in Berlin. Nach der ehemaligen Ministerpräsidentin Heide Simonis wird sie die zweite Frau sein, die mit der Ehrenbürgerschaft des Landes ausgezeichnet wird. 

Professor Dr. Mojib Latif (71), wohnhaft in Hamburg und Schönberg, ist Meteorologe, Ozeanograph und Klimaforscher. Er warnte schon vor 30 Jahren vor den Folgen des Klimawandels und erklärte diese auf verständliche Art in zahlreichen Büchern und in den Medien. Latif war von 2003 bis zu seinem Ruhestand im Jahr 2020 Professor am damaligen Institut für Meereskunde an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel bzw. am Geomar Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung Kiel. Anschließend wurde er zum Seniorprofessor berufen und bringt sich so weiter in den wissenschaftlich-gesellschaftlichen Diskurs des Landes ein. Seit 2017 ist er Präsident der Deutschen Gesellschaft „Club of Rome“ und seit 2022 Präsident der Akademie der Wissenschaften in Hamburg,

Bisherige Ehrenbürger Schleswig-Holsteins sind Helmut Schmidt (ernannt 1998), Uwe Ronneburger (2000), Gerhard Stoltenberg (2001), Siegfried Lenz (2004), Armin Mueller-Stahl (2010), Heide Simonis (2014) und Professor Dr. Günther Fielmann (2016). 

Fotos der beiden neuen Ehrenbürger

Verantwortlich für diesen Pressetext: Vivien Albers, Frauke Zelt  |  Düsternbrooker Weg 104, 24105 Kiel  | Tel. 0431 988-1704  |  E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.  |  Medien-Informationen im Internet: www.schleswig-holstein.de

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KIEL. Schleswig-Holstein ist im vergangenen Jahr bei der Digitalisierung weitere große Schritte vorangekommen. Im Bereich der Justiz wurde die Einführung der elektronischen Akte erfolgreich abgeschlossen. Damit verbessert sich auch die Zusammenarbeit zwischen Justiz und Polizei weiter. Justizministerin Kerstin von der Decken erklärte dazu: "Damit geht ein kräftezehrendes Projekt in der Schleswig-Holsteinischen Justiz erfolgreich zu Ende. In bundesweiten Vergleich steht Schleswig-Holstein hervorragend da, und ist für die weitere Digitalisierung sehr gut gerüstet. Mir ist bewusst, dass dieser anspruchsvolle Prozess mit hohen Belastungen für die Bediensteten in der Justiz verbunden war. Ich danke deshalb allen Beteiligten umso mehr für ihren unermüdlichen und erfolgreichen Einsatz, die schleswig-holsteinische Justiz zeitgemäß und bürgerfreundlich aufzustellen.“ 
 
Am 8. Dezember 2025 wurde in den letzten vier Justizstandorten

  • Generalstaatsanwaltschaft
  • Richterdienstgericht
  • Richterdienstgerichtshof
  • Anwaltsgerichtshof

die elektronische Aktenführung in Verfahrensakten eingeführt. Damit ist die elektronische Akte in Schleswig-Holstein an allen Gerichten und Staatsanwaltschaften erfolgreich eingeführt. Der seit dem 1. April 2019 laufende Rollout-Prozess ist damit abgeschlossen. Das Projekt für die flächendeckende Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte in der Justiz hatte im Jahr 2013 begonnen.
 
Bis spätestens zum 1. Januar 2026 sollten alle Polizeien von Bund und Ländern ihre Ermittlungs- und Bußgeldakten elektronisch an die Justiz übermitteln – so sah es die gesetzliche Vorgabe vor. In Schleswig-Holstein wurde dieses Ziel schon Mitte November 2025 erreicht. Seitdem ist die elektronische Akte in Strafsachen in allen Polizeidienststellen des Landes im Einsatz.
 
„Wir haben das Zeitziel nicht nur eingehalten, sondern deutlich vor Ablauf der gesetzlichen Frist erreicht – darauf können wir in Schleswig-Holstein wirklich stolz sein“, erklärte Innenministerin Magdalena Finke. „Mit der Einführung der elektronischen Akte sind Ermittlungsakten nun jederzeit und an jedem Ort verfügbar. Statt dicker Papierordner werden die Vorgänge nun digital an die Justiz übermittelt. Das macht unsere Arbeit effizienter und beschleunigt die Verfahren.“
 
Finke lobte zudem die enge und erfolgreiche Zusammenarbeit der Projektteams von Polizei und Justiz: „In den vergangenen Monaten wurde intensiv an der Umsetzung gearbeitet. Mein besonderer Dank gilt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landespolizei und der Justiz, die die Einführung engagiert unterstützt haben – auch dann, wenn die Pilotphase nicht immer reibungslos verlief. Dank Ihrer Geduld und der wertvollen Rückmeldungen funktioniert der Datenaustausch nun reibungslos in beide Richtungen.“
 
Die Einführung der elektronischen Akte begann am 1. April 2025 mit einer Pilotphase zwischen dem Polizeirevier Itzehoe und der Staatsanwaltschaft Itzehoe. Schrittweise kamen weitere Dienststellen hinzu. Getestet wurden dabei vor allem die Praxistauglichkeit der technischen Abläufe, die Kommunikation zwischen allen Beteiligten und die Einhaltung höchster Sicherheitsstandards. Die gewonnen Erkenntnisse flossen kontinuierlich in die Weiterentwicklung und Optimierung des Systems ein.
 
„Bei einem so großen Umstellungsprozess war klar, dass anfangs auch technische Probleme auftreten würden“, sagte Finke. „Doch die Projektteams haben sie stets schnell behoben. Die Einführung in Etappen war genau der richtige Weg. Auch künftig wird es sicher vereinzelt Schwierigkeiten geben – doch wir wissen jetzt, wie wir sie rasch und zuverlässig lösen.“
 
Die elektronische Akte in Strafsachen bietet dabei gleich mehrere Vorteile:
 
1. Effizienzsteigerung: Der Zugriff auf Akten wird schneller und einfacher. Die Bearbeitungszeit von Fällen wird dadurch verkürzt.
 
2. Verbesserte Zusammenarbeit: Die elektronischen Akten können gleichzeitig von mehreren Beteiligten eingesehen und bearbeitet werden.
 
3. Sicherheitsaspekte: Elektronische Akten können besser vor Verlust oder Beschädigung geschützt werden.
 
4. Umweltfreundlichkeit: Dokumente müssen nicht mehr zeitaufwendig durch das Land transportiert werden und Dopplungen durch Kopien werden vermieden.
 
 
 
Verantwortlich für diesen Pressetext: Oliver Breuer / Christian Kohl | Ministerium für Justiz und Gesundheit | Lorentzendamm 35, 24103 Kiel | Telefon 0431 988-3706 | E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/mjg 
 

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KIEL. Wer seinen Steuerbescheid in digitaler Form erhalten möchte, muss dieses Jahr letztmalig aktiv dazu einwilligen. Das Finanzministerium Schleswig-Holstein wirbt dafür, von der elektronischen Bekanntgabe in ELSTER Gebrauch zu machen.
 
Die elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden als Regelfall wurde bundesweit auf den 1. Januar 2027 verschoben. Ab diesem Zeitpunkt stellt das Finanzamt Steuerbescheide und andere Schreiben automatisch über ELSTER zum Abruf bereit, wenn Steuerpflichtige die entsprechende Steuererklärung zuvor über ELSTER eingereicht haben. Mit der Verschiebung des Anwendungszeitpunkts soll allen Beteiligten ausreichend Zeit eingeräumt werden, sich auf die Umstellung von der postalischen Bekanntgabe in Papierform auf die elektronische Bereitstellung des Steuerbescheides einzustellen.
 
Für 2026 gilt durch diese Verschiebung noch die Regelung der Vorjahre: Wer seinen Steuerbescheid in digitaler Form erhalten möchte, muss in diesem Jahr letztmalig aktiv dazu einwilligen. Ab 2027 gilt: Wer für eine elektronisch übermittelte Steuererklärung eine Bekanntgabe des Bescheids per Post in Papierform möchte, muss der elektronischen Bekanntgabe ab 2027 aktiv widersprechen. Für in Papierform eingereichte Steuererklärungen ist ein solcher Antrag nicht notwendig.
 
In diesem Zusammenhang wirbt Staatssekretärin Franziska Richter für die Zustimmung zur elektronischen Bekanntgabe: „Weniger Papierkram, modernerer Service - der digitale Steuerbescheid ist jederzeit online abrufbar und bietet Steuerpflichtigen viele Vorteile, wie zum Beispiel die Unabhängigkeit von Postläufen. Ab 2027 wird der digitale Bescheid zum Standard, bis dahin können Bürgerinnen und Bürger ihn aktiv anfordern.“
 
Was bedeutet das konkret für Steuerpflichtige?
  • Wer bereits in die elektronische Bekanntgabe eingewilligt hat oder im Jahr 2026 einwilligen wird, erhält grundsätzlich einen elektronischen Steuerbescheid.
     
  • Wer nicht einwilligt, erhält auch im Jahr 2026 weiterhin einen Steuerbescheid in Papierform.
     
  • Wer auch nach 2026 den Steuerbescheid in Papierform erhalten möchte, muss dies beantragen. Eine entsprechende elektronische Antragsmöglichkeit wird im Laufe des Jahres 2026 zur Verfügung gestellt. Erforderlich ist dieser Antrag erst ab dem 1. Januar 2027.
Kein Antrag auf Papierform des Steuerbescheids ist notwendig für Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung in Papierform abgeben haben: Steuerpflichtige, die weder steuerlich beraten noch selbst bei ELSTER registriert sind, erhalten ihren Steuerbescheid auch nach neuer Rechtslage weiterhin ohne Antrag postalisch in Papierform.
 
Verantwortlich für diesen Pressetext: Kathrin Mansfeld und Claudia Prehn Finanzministerium | Düsternbrooker Weg 64, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-3906 | Telefax 0431 988 616-3906 | E-Mail: pressestelle@fimi.landsh.de | Medien-Information der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter Finanzministerium Schleswig-Holstein | außerdem bei Instagram: https://www.instagram.com/finanzministerium_sh/ | Facebook: https://www.facebook.com/Finanzministerium.SH | LinkedIn: https://www.linkedin.com/company/finanzministerium-sh
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Finanzministerium startet barrierefreien und plattformunabhängigen Zugang zu den elektronischen Diensten der Steuerverwaltung
 
KIEL. Zum Jahresende hat das Finanzministerium das digitale "Rund-um-die-Uhr"- Finanzamt freigeschaltet. Unter www.schleswig-holstein.de/finanzamt247 lassen sich alle elektronischen Dienste der Steuerverwaltung übersichtlich aufrufen. 
 
So bietet ELSTER verschiedenen Benutzergruppen speziell auf sie zugeschnittene Informationen: Privatpersonen wie auch Unternehmen und Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber oder Vereine haben dort die Möglichkeit, ihre Steuerdaten elektronisch via Internet über einen gesicherten Zugang zu übermitteln. 
 
Und auch ohne eigenes ELSTER-Konto ist jederzeit die digitale Kontaktaufnahme mit dem Finanzamt vor Ort möglich. Zudem können Bürgerinnen und Bürger im digitalen Finanzamt bequem Termine vor Ort vereinbaren und erhalten aktuelle Informationen aus der Steuerverwaltung.
 
"Das digitale Finanzamt ist 24/7 für die Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein erreichbar. Viele Services der Steuerverwaltung sind bereits digital - jetzt werden sie noch übersichtlicher zugänglich. Mit unserem Angebot möchten wir die Menschen begeistern, ihre Steuererklärung künftig papierlos abzugeben", so Finanzministerin Dr. Silke Schneider. Hilfreiche Videos führen Schritt für Schritt durch die Registrierung und unterstützen Menschen, die noch nicht so mit der digitalen Steuererklärung vertraut sind.
 
Auch für junge Menschen ist die neue Seite interessant: Sämtliche Ausbildungs- und Karrieremöglichkeiten in der Steuerverwaltung werden gegenübergestellt. "Karriere in der Steuerverwaltung bedeutet abwechslungsreiche Aufgaben im Innen- und Außendienst und einen zukunftssicheren Arbeitsplatz", so Silke Schneider.
 
Ergänzt wird das neue Angebot mit einer niedrigschwelligen Zuständigkeits- und Standortsuche von Finanzämtern.
 
 
Verantwortlich für diesen Pressetext: Kathrin Mansfeld und Claudia Prehn Finanzministerium | Düsternbrooker Weg 64, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-3906 | Telefax 0431 988 616-3906 | E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. | Medien-Information der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter Finanzministerium Schleswig-Holstein | außerdem bei Instagram: https://www.instagram.com/finanzministerium_sh/ | Facebook: https://www.facebook.com/Finanzministerium.SH | LinkedIn: https://www.linkedin.com/company/finanzministerium-sh 
 

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