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Die KielRegion GmbH bekommt eine neue Geschäftsführung: Ab dem 01.04.2026 übernimmt Robert Semkow die Leitung der regionalen Entwicklungsgesellschaft. Er folgt auf Ulrike Wielatt, die die KielRegion seit fünf Jahren erfolgreich geführt hat und künftig die Leitung der Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein (WTSH) übernimmt.


Die Gesellschafter der KielRegion GmbH danken Ulrike Wielatt für ihr Engagement und ihre prägende Arbeit an der Spitze der Gesellschaft. Unter ihrer Leitung wurde die regionale Kooperation neu ausgerichtet und u.a. der Regionalrat der KielRegion erfolgreich etabliert. Ein neues, starkes Format für interkommunalen Austausch und strategische Abstimmung. Zudem hat sie die KielRegion GmbH strukturell neu aufgestellt und wichtige organisatorische Weichen für eine effiziente und zukunftsfähige Zusammenarbeit der Partnerkommunen gestellt.

Neue Geschäftsführung bringt umfassende regionale Expertise und wirtschaftliches Know-how mit

Mit Robert Semkow tritt eine Führungspersönlichkeit an die Spitze der KielRegion GmbH, die eine langjährige regionale Verbundenheit mitbringt. In seiner bisherigen Tätigkeit als Teamleiter und Regionalbetreuer Kiel/Plön bei der IHK zu Kiel und Projektleiter der aktuellen Olympia-Kampagne von IHK und KYC hat er eng mit Unternehmen, Kommunen und Akteuren vor Ort zusammengearbeitet. Diese Erfahrungen haben seine enge regionale Verbundenheit und sein fundiertes Verständnis der wirtschaftlichen Strukturen in der KielRegion geprägt. 

„Mit Robert Semkow gewinnt die KielRegion eine Geschäftsführung, die die Region und die regionale Wirtschaft sehr gut kennt sowie wertvolle Erfahrungen aus der Zusammenarbeit mit Unternehmen und Kommunen mitbringt. Dieses Know-how ist eine wichtige Grundlage für die gemeinsame regionale Entwicklung und stärkt die wirtschaftsnahe Ausrichtung der KielRegion.“ betont Ingo Sander, Aufsichtsratsvorsitzender der KielRegion GmbH. 

 „Ich freue mich sehr darauf, gemeinsam mit den Partnern und dem engagierten Team der KielRegion Impulse für eine starke, lebenswerte und zukunftsfähige Region zu setzen. Die KielRegion hat in den vergangenen Jahren wichtige Weichen gestellt, darauf möchte ich aufbauen und neue Akzente in der Mobilität und Digitalisierung setzen, insbesondere aber auch die Kooperation zwischen KielRegion und unserer engagierten regionalen Wirtschaft stärken.“ sagt Robert Semkow.

Bedeutung für die regionale Zusammenarbeit

Die KielRegion ist ein zentraler Motor für Vernetzung und Zusammenarbeit auf Augenhöhe zwischen Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Verwaltung. Mit dem Wechsel an der Spitze stellt die Gesellschaft die Weichen, um diese Zusammenarbeit weiter zu stärken, Projekte erfolgreich umzusetzen und neue Kooperationsräume in der Region zu schaffen. Ziel bleibt es, Synergien zu nutzen und durch gemeinsame Impulse Innovationen anzustoßen. Damit schafft die KielRegion eine stabile Grundlage für abgestimmtes, effizientes und zukunftsorientiertes Handeln in der Region.

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KIEL. Welche steuerrechtlichen Vorteile gibt es und wie können diese von Vereinen gezielt genutzt werden? Welche Vorgaben der Abgabenordnung sind zu beachten? Und wann ist ein Verein umsatzsteuerpflichtig?
 
Das Finanzministerium Schleswig-Holstein lädt alle Interessierten zu einem kostenlosen Online-Seminar für Vereine und Verbände ein. Praxisnahe Informationen und wertvolle Tipps zur Inanspruchnahme von steuerrechtlichen Vorteilen für Vereine stehen im Fokus der Veranstaltung, die Finanzministerin Silke Schneider persönlich begleiten wird.
 
Finanzministerin Silke Schneider: „Vereine leisten durch ihre sportlichen, kulturellen und sozialen Angebote einen unverzichtbaren Beitrag zum gesellschaftlichen Leben. Dieses wichtige Engagement verdient Respekt und Unterstützung.“
 
Termin: Dienstag, 10. März 2026
Uhrzeit: 19:00 bis ca. 21:30 Uhr
Ort: Online – bequem von Zuhause per Videostream teilnehmen
 
Ein Expertenteam des Finanzministeriums wird grundlegend über diese Themen informieren:
  • Regelungen der Abgabenordnung (AO) zum Gemeinnützigkeitsstatus
  • Umgang mit Spenden und Mitgliedsbeiträgen
  • Der Verein als Arbeitgeber
  • Umsatzsteuer 
Anmeldung und Teilnahme:
Die Teilnahme am Seminar ist kostenlos, jedoch ist die Anzahl der Plätze begrenzt. Interessierte können sich anmelden auf der Website des Ministeriums oder unter www.t1p.de/vereinstour2026 
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KIEL. Wie viele Pflegebedürftige leben im Kreis Stormarn? Wie hoch ist die Armutsquote der Minderjährigen in Dithmarschen? Wie hat sich die Anzahl psychischer Erkrankungen in der ambulanten Versorgung entwickelt? Welche zeitlichen und regionalen Trends zeigen sich bei der Lebenserwartung der Menschen in Schleswig-Holstein? Das Land Schleswig-Holstein stellt ab sofort statistische Daten und Grafiken zu aktuellen sozialen und gesundheitlichen Trends über ein neues Webportal zur Verfügung. Das Portal umfasst unter anderem Daten nach Altersverteilung und Geschlecht, nach regionaler Verteilung sowie im Zeitverlauf der letzten zehn Jahre. Die Daten sollen künftig einmal im Jahr aktualisiert werden. 
 
„In einer Zeit, in der Populismus den politischen Diskurs dominiert, brauchen wir mehr denn je eine sachliche politische Diskussion und soziale Trends müssen transparent dargestellt werden. Aktuelle und faktenbasierte Daten sind zentral für eine nachhaltige Sozial- und Gesundheitspolitik im Sinne der Menschen. Unser neues Webportal macht die Sozial- und Gesundheitsberichterstattung für die breite Öffentlichkeit zugänglich. Egal ob Pressevertreter, Lehrerinnen, Verbände oder Politikerinnen: jeder findet hier niedrigschwellige aktuelle Daten aus zuverlässiger Quelle für seine Arbeit“, so Sozialministerin Aminata Touré. 
 
„Ein besonderer Dank gilt den zahlreichen beteiligten Institutionen für die Bereitstellung der Daten. Sie haben eine kompakte Darstellung an einem Ort erst möglich gemacht. Davon können viele Akteurinnen und Akteure in Schleswig-Holstein profitieren“, betont Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken. 
 
Zu den folgenden zehn Themenfeldern stellt das Webportal zentrale Daten und Kennzahlen bereit:
 
1. Arbeit
2. Armut
3. Betreuung & Bildung
4. Demografie
5. Gesundheit 
6. Inklusion & Teilhabe
7. Integration & Teilhabe
8. Gesellschaftliche Teilhabe
9. Pflege
10. Wohnen
 
Die meisten Daten liegen dabei nicht nur für Schleswig-Holstein, sondern auch auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte vor, einige Bevölkerungs- und Arbeitsmarktdaten sind darüber hinaus auf Gemeindeebene verfügbar. Soweit möglich, werden die Daten und Kennzahlen nach Geschlecht, Alter und Staatsangehörigkeit oder Einwanderungsgeschichte differenziert dargestellt. 
 
Das Webportal bildet eine wichtige Ergänzung zur bewährten Berichterstattung in Form von einmaligen oder regelmäßigen schriftlichen Berichten, wie etwa dem Kinderarmutsbericht, dem Sozialbericht Schleswig-Holstein oder den Gesundheitsberichten. Das neue Portal nutzt dabei überwiegend vorhandene Daten der amtlichen Statistik, die speziell für das Tool in einer großen Differenzierung und Merkmalskreuzung aufbereitet worden sind. Das ermöglicht eine noch detailliertere Verfügbarkeit der Daten.
 
Das neue Sozial- und Gesundheitsmonitoring wurde in einem ressortübergreifenden Projekt der Ministerien für Soziales (MSJFSIG) und Gesundheit (MJG) erstellt und wird mit Mitteln des Digitalisierungsprogramms der Landesregierung finanziert. Das Tool wurde von der Firma OFFIS aus Oldenburg im Auftrag des Sozialministeriums umgesetzt und ist ab sofort unter folgendem Link verfügbar: www.schleswig-holstein.de/sozialundgesundheitsdaten 
 
 
Verantwortlich für diesen Pressetext: Patrick Tiede I Fenja Hardel I Hannah Beyer I Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein I Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel | Telefon 0431  988-5317 | E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/sozialministerium, www.facebook.com/Sozialministerium.SH oder www.instagram.com/sozialministerium.sh
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KIEL. Freilebende Katzen leiden häufig unter Krankheiten, Parasiten und Futtermangel. Gleichzeitig gefährdet ihre unkontrollierte Vermehrung das ökologische Gleichgewicht in Wald, Feld und Flur. Um Tierleid wirksam zu verringern und die heimische Artenvielfalt zu schützen, startet am Montag, 23. Februar 2026, die landesweite Frühjahrsaktion zur Kastration freilebender Katzen des Ministeriums für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV). Im Rahmen des durch die Tierärztekammer Schleswig-Holstein verwalteten Fonds können bis zum 22. März 2026 in zahlreichen Regionen des Landes wieder freilebende Katzen kastriert werden, die sich nicht in fester menschlicher Obhut befinden. Die Aktion ist Teil der bewährten Kooperation zwischen Tierschutzverbänden, Tierärzteschaft, Kommunen, dem Landesjagdverband und dem Land Schleswig-Holstein.
 
Verbraucherschutzministerin Cornelia Schmachtenberg sagte dazu: „Die Katzenkastrationsaktionen in Schleswig-Holstein sind ein zentraler Baustein für nachhaltigen Tier- und Artenschutz und ein echter Erfolg. Die hohen Kastrationszahlen der vergangenen Jahre zeigen, dass dieses gemeinsame Engagement wirkt. Mein Dank gilt allen Ehrenamtlichen, Tierärztinnen und Tierärzten sowie den beteiligten Kommunen. Zugleich haben wir die Verbändeanhörung zur landesweiten Katzenschutzverordnung gestartet. Mit ihr sollen Regelungen für gehaltene Katzen mit Freigang getroffen werden, um die Zuwanderung unkastrierter Tiere zu verhindern und so die Fortpflanzungskette freilebender Katzen wirksam zu unterbrechen. Die Verordnung soll im zweiten Quartal 2026 in Kraft treten. Auch künftig werden die Kastrationsaktionen ein wichtiger Bestandteil dieses Gesamtkonzepts bleiben.“
 
Ellen Kloth, Vorsitzende des Landesverbands Schleswig-Holstein des Deutschen Tierschutzbundes, sagte: „Im vergangenen Jahr konnte eine hohe Anzahl von freilebenden Katzen kastriert worden. Die Tierschützer sind hochmotiviert, diesen Schwung in die Frühjahrsaktion 2026 mitzunehmen und möglichst viele freilebende Katzen einzufangen, kastrieren, kennzeichnen und registrieren zu lassen. Die landesweite Kastrationsaktion ist ein Erfolgsmodell, um das Elend der freilebenden Katzen zu vermindern. Damit sich unkastrierte Katzen aus Privathaushalten nicht mit freilebenden Katzen vermehren können, ist es umso wichtiger, dass die vom Landtag beschlossene Katzenschutzverordnung umgesetzt wird. Beides zusammen landesweite Kastrationsaktion und Katzenschutzverordnung kann zu einem weiteren Erfolgsmodell werden.“
 
Voraussetzung für die Teilnahme an der Aktion und der damit verbundenen Übernahme der Behandlungskosten ist, dass die Katzen im Aktionszeitraum in einer der teilnehmenden Gemeinden gefangen wurden. Der Fokus sollte auf die Hotspots, an denen sich die Tiere aufhalten, gelegt werden. Die jeweiligen Hotspots können bei den zuständigen Gemeinden oder den örtlichen Tierschutzvereinen erfragt werden. Von dem Fänger bzw. der Fängerin ist ein dafür vorbereiteter Vordruck auszufüllen und zu unterschreiben. Der Vordruck bestätigt, dass es sich tatsächlich um eine freilebende Katze handelt. Die Kosten für die Kastrationen werden in voller Höhe übernommen: 30 Euro durch Spende (Honorarverzicht) der durchführenden Tierarztpraxen und 125 Euro bzw. 156 Euro Restkostenübernahme durch den Fonds, je nachdem, ob es sich um einen Kater oder eine weibliche Katze handelt. Alle Katzen müssen nach der Kastration wieder an die Stelle gebracht werden, wo sie gefangen wurden.
 
Das Land Schleswig-Holstein stellt für 2026 insgesamt 110.000 Euro für die Aktionen bereit. Der Deutsche Tierschutzbund Landesverband Schleswig-Holstein beteiligt sich mit 10.000 Euro und der Deutsche Tierschutzbund ebenfalls mit 10.000 Euro. Hinzu kommen Spenden, unter anderem von der Bastet Stiftung in Höhe von 15.000 Euro. Die teilnehmenden Gemeinden übernehmen weiterhin 50 Prozent der in ihrem Gebiet anfallenden Kastrationskosten.
 
Hintergrund:
 
Im Jahr 2025 konnten insgesamt 3672 Tiere kastriert werden (1882 bei der Frühjahrsaktion, 1790 bei der Herbstaktion).
 
Weitere Informationen:
 
Alle erforderlichen Dokumente – darunter die Liste der teilnehmenden Gemeinden, der erforderliche Vordruck und die Datenschutzerklärung – sind auf der Webseite www.gegenkatzenelend.schleswig-holstein.de abrufbar.
 
Verantwortlich für diesen Pressetext: Jana Ohlhoff und Mathis Knospe | Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz | Fleethörn 29-31, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-7158 | E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. I Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig.holstein.de/mllev
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KIEL. Das Land Schleswig-Holstein stellt aus dem Landesanteil des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität 25 Millionen Euro für den Neubau und die Erweiterung von Schwimmsportstätten zur Verfügung. Kommunen in Schleswig-Holstein können sich jetzt dafür bewerben.
 
Gerade für Kinder und Jugendliche spielt eine verlässliche Schwimmausbildung eine zentrale Rolle. Aber die Schwimmausbildung ist derzeit teilweise nur mit Einschränkungen möglich oder mit Aufwand verbunden“, so Innenministerin Magdalena Finke. „Vor diesem Hintergrund haben wir jetzt das Landesprogramm „Neubau und Erweiterung von Schwimmsportstätten“ gestartet. Unser Ziel ist es, die kommunale Schwimminfrastruktur im Sportland Schleswig-Holstein mit diesen 25 Millionen Euro nachhaltig zu stärken, bestehende Versorgungslücken zu schließen und insbesondere neue beziehungsweise zusätzliche Wasserflächen für das Schulschwimmen, die Schwimmlernausbildung und den Schwimmsport insgesamt zu schaffen.“
 
Kommunen in Schleswig-Holstein können sich ab jetzt bis spätestens 30. April 2026 mit planungsreifen Projekten bewerben. Ziel ist es, die Schwimminfrastruktur so schnell wie möglich zu verbessern. Deshalb liegt der Fokus bei der Förderung auch auf Projekten, die bis zum Jahr 2030 umsetzbar sind. Gefördert werden kommunale Vorhaben zum Neubau sowie zur Erweiterung von Schwimmsportstätten, die einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Schwimmausbildung, zur sportlichen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt vor Ort leisten. Die zu beantragende Fördersumme soll mindestens vier Millionen Euro betragen. 
 
Der im Internet abrufbare Projektaufruf und das digitale Antragsformular enthalten alle Informationen zu Förderzielen, Voraussetzungen, Förderkonditionen und dem Auswahlverfahren. Nach Prüfung der Unterlagen wird eine Jury voraussichtlich bis Juni über die auszuwählenden Projekte entscheiden. Sie besteht aus Vertretungen des Innenministeriums, der Kommunalen Landesverbände und des Landessportverbandes. 
 
Weitere Informationen finden Sie hier:
 
 
 
 
Verantwortlich für diesen Pressetext: Tim Radtke / Jana Hämmer, Dörte Mattschull | Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel Telefon 0431  988-3007 / -3337 | E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/innenministerium.
 
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